Getränkefachhandel und Zeltverleih


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Fein erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn sich die Fa. fein mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt.

Unsere Lieferzeiten:
Mo. - Fr. 8.30 – 18.30 Uhr, Sa. 8.30 – 14.00 Uhr oder nach Absprache.

1.
Lieferungen ab 4 Kisten erfolgen zu unseren derzeit gültigen Listenpreisen zzgl. bzw. incl. MwSt., frei Haus = Anlieferung in den Keller, EG oder 1. OG., bzw. weitere Wege oder Mindermengen gegen Aufpreis. Anfahrtswege für größere Lieferungen sind vom Kunden freizuhalten. Zelte und Ausstattung, bzw. sonstiges Mietinventar werden nur ebenerdig angeliefert und zurückgeholt. Geliefert wird an den festgesetzten Liefertagen zur vereinbarten oder der Toureneinteilung entsprechenden Zeit.
Bei Lieferschwierigkeiten behalten wir uns Teillieferungen oder einen Markenwechsel mit Preisausgleich vor. Bei Lieferungsausfall durch höhere Gewalt sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Zusätzlich vom Kunden gewünschte Anfahrten werden gesondert berechnet.

2
. Beanstandungen hinsichtlich Qualität, bzw. der auf dem Lieferschein/ Rechnung angegebene Mengen und Preisen sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich der Fa. Fein anzuzeigen.

3. Vollgutrücknahme
bei Kommissionsware erfolgt nur innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung und in unangebrochenen Gebinden. Bei Vollgutrückgabe von mehr als 30 % der Liefermenge berechnen wir das Handling pro Kiste. Mehrwegflaschen, Kästen, Fässer etc. werden bepfandet, bleiben aber Eigentum unserer Lieferanten. Sie sind in gleicher Art und Güte gegen Pfandausgleich zurückzugeben. Einzel- und Einwegflaschen werden von uns nicht zurückgenommen.

4. Zelte und Ausstattung, bzw. sonstiges Inventar ist Eigentum der Fa. Fein und zum vereinbarten Rückholtermin in ordnungsgemäßem Zustand zum Abbau oder zur Verladung bereitzustellen. Kosten durch verzögerte, verschmutzte oder beschädigte Rückgabe werden dem Mieter belastet. Für total beschädigtes oder abhandengekommenes Inventar berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.

5.
Verpflichtung des Mieters eines Zeltes:
a. Den Aufbau des Zeltes rechtzeitig bei der Baurechtsbehörde unterVorlage des Prüfbuches und eines Lageplans anzumelden und dieGebühren für die Gebrauchsabnahme zu entrichten.
b. sich zu vergewissern, daß durch das Befestigen des Zeltes mit Erdanker bis zu 80 cm Bodentiefe keine Erdleitungen usw. beschädigt werden können.
c. Für den Zeltauf und -abbau je nach Größe 3-6 Helfer (mit eigener Schutzkleidung, wie etwa Helm, Sicherheitsschuhe oder Handschuhe usw.) zur Verfügung zu stellen.
d. Elektroanschlüsse nur von einer Fachkraft durchführen zu lassen.
e. Einen Notausgang zu beschildern und freizuhalten, die erforderlichen Feuerlöscher und eine Notbeleuchtung bereitzuhalten.
f. Darauf zu achten, daß Grillgeräte oder Heizungen wegen Brandgefahr im vorschriftsmäßigen Sicherheitsabstand von mindestens 1 mtr. Vom Zelt aufgestellt werden.
g. An den Planen keine Dekoration usw. anheften und die Giebelplanen sichtbar zu lassen.
h. Den Zeltauf bzw. -abbau nur im Beisein der von uns gestellten fachkundigen Person (Richtmeister) vorzunehmen.
i. Bei aufkommendem Sturm, insbesondere bei Gewittergefahr, sämtliche Ein- und Ausgänge des Zeltes sofort zu prüfen und diese unverzüglich zu schließen.
j. Soweit kein Versicherungsschutz seitens des Mieters besteht, eine Haftpflichtversicherung für die Mietzeit abzuschließen. Der Mietvertrag bzw. Auftrag ist binnen 3 Wochen unterzeichnet an den Vermieter zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages bzw. bei Vertragsbruch, kann der Vermieter sowie der Mieter einen Schadensersatz in Höhe von 35 % der Vertragssumme des Miet-Inventars in Rechnung stellen. Für angeliefertes Inventar, das vom Kunden bestellt aber dem Fahrer als „wird nicht benötigt” zurückgegeben wird, mit 70 % des Mietpreises berechnet.

6. Die Haftung im Umgang mit dem vermieteten Inventar etc. geht während der Mietzeit auf den Mieter über. Der Ersatz von Mängelschäden ist – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

7. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist. Desweiteren behalten wir uns vor, die Mehrkosten für Arbeitszeitaufwendungen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten, sowie vereinbartes, aber vom Kunden nicht bereitgestelltes Hilfspersonal für Zeltauf- oder -abbau als zusätzliche Arbeitsstunden zu berechnen.

8. Im Heimdienst ist die Ware mit Pfand sofort bei Lieferung zur Zahlung fällig und wird von unserem inkassoberechtigten Fachpersonal kassiert. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Fein. Bei Zahlungsverzug können weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig gemacht und Zinsen berechnet werden. Bei Erstaufträgen uns unbekannter Besteller behalten wir uns in jedem Falle vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

9. Rechnungen sind spätestens 8 Tage nach Erstellungsdatum ohne Abzug fällig.

10. Erfüllungsort ist Sitz der Fa. Fein. Gerichtsstand ist Heidelberg.


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